Tariffrecht

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Er enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die
Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können und er regelt
die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien.

Grundlagen des Tarifrechtes

  • Der gesetzliche Rahmen ist in Deutschland im Tarifvertragsgesetz (TVG) festgelegt.
  • Ein Tarifvertrag ist nur dann auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar Tarifbindung, wenn der Betrieb in den fachlichen und regionalen Bereich des Tarifvertrages fällt und wenn beide Vertragsparteien Mitglied eines tarifschließenden Verbandes sind (Arbeitgeberverband, Gewerkschaft).
  • Dann gilt er aber unmittelbar und zwingend.
  • Tarifverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 1 Abs. 2 TVG).

Tarifautonomie

Tarifverträge handeln die Tarifpartner alleine aus. Es herrscht in Deutschland Tarifautonomie. Das heisst, niemand darf den Tarifpartnern über Zustandekommen und Inhalt eines Tarifvertrags etwas vorschreiben oder gar durch Gesetz verordnen.

Inhalt von Tarifverträgen

Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt. Er enthält daneben und vor allem Rechtsnormen über den Inhalt, die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen zu betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.

Tarifverträge enthalten beispielsweise Bestimmungen zu folgenden Punkten:

  • Lohn/Gehalt
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubsanspruch
  • Arbeitsbedingungen
  • Abschluss und Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Laufzeit des Vertrages

Arten von Tarifverträgen

Es lassen sich folgende Arten der Tarifverträge unterscheiden:

  • In Manteltarifverträgen werden grundlegende Fragen geregelt, wie Urlaub, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen, oder die Konkretisierung arbeitsrechtlicher Nebenpflichten, grundlegende Entgeltschemata (Lohn-/Gehaltsgruppen).
  • Die Vergütungstarifverträge regeln die Höhe der Vergütungen für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer.
  • Der Flächentarifvertrag gilt für ein regional begrenztes Gebiet.
  • Der Firmentarifvertrag gilt für ein einzelnes Unternehmen.

Tarifregister

Alle Tarifverträge werden in Tarifregistern registriert. Tarifregister sind öffentlich, jeder kann sie einsehen. Sie werden beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei allen Bundesländern geführt.